Wie wird man Wirtschaftsprüfer?

Um zum Wirtschaftsprüferexamen zugelassen zu werden, sind ein Studium oder umfangreiche Berufspraxis erforderlich

Voraussetzung Hochschulstudium

Man wird Wirtschaftsprüfer, wenn man ein Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften, der Technik oder der Landwirtschaft abgeschlossen hat undmindestens 3 Jahre hauptberuflich eine Prüfungstätigkeit nachweist unddas Wirtschaftsprüferexamen bestanden hat.

Voraussetzung Fachhochschulstudium oder Berufserfahrung

Auch mit einem abgeschlossenen Fachhochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften oder sogar mit einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit als Mitarbeiter eines Wirtschaftsprüfers kann man zum Wirtschaftsprüferexamen zugelassen werden. Es verlängert sich aber als Voraussetzung die Mindestdauer der hauptberuflichen Tätigkeit als Prüfer bei Diplom-Betriebswirten auf sechs bzw. zehn Jahre.

Aufgabengebiete des Wirtschaftsprüfers

Der Wirtschaftsprüfer wird vereidigt. Er darf sämtliche Tätigkeiten des Steuerberaters ausführen. Zusätzlich darf er betriebswirtschaftliche Prüfungen (insbesondere Jahresabschlussprüfungen) durchführen und Bestätigungsvermerke über das Ergebnis erteilen sowie als öffentlich bestellter Sachverständiger Gutachten erstellen.

Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH etc.) dürfen nur von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden. Gleiches gilt für bestimmte Tätigkeiten als Sachverständiger (z. B. Gutachten zur Unternehmensbewertung).

Der Wirtschaftsprüfer testiert seine Leistungen mit einem Siegel. Der Wirtschaftsprüfer darf auch als Unternehmensberater sowie als Treuhänder auftreten.

Wirtschaftsprüferexamen

Das Wirtschaftsprüferexamen besteht aus einem schriftlichen Teil mit sieben Klausuren zwischen jeweils vier bis sechs Stunden und einem mündlichen Teil. Geprüft werden folgende Gebiete:

  • Wirtschaftliches Prüfungswesen
  • Betriebs- und Volkswirtschaft
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht (sofern das Steuerberaterexamen noch nicht abgelegt wurde)
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