Was kostet Sie unsere Steuerberatung?

Die Gebühren des Steuerberaters resultieren aus der Steuerberater-Gebührenverordnung.

Die Steuerberater-Gebührenverordnung sieht für jede Leistung einen Gegenstandswert und einen Abrechnungssatz vor. Für die Gegenstandswerte sind in einer Tabelle die Gebühren mit einem Satz von 100% angegeben. Der Steuerberater kann in einem bestimmten Rahmen wählen, zu welchem Satz er abrechnet. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Beispielen!

Beispiel 1

Buchführung inkl. Erstellung/Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen nach Wahl des Mandanten

Der übliche Abrechnungssatz für die Buchführung beläuft sich auf den Mittelwertsatz von 7/10. Dabei prüfen wir auch technische Mittel, um auch günstigere Preise für Sie zu realisieren.

Beispiel 2

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

für Mitarbeiter inkl. Erstellung/Übermittlung Sozialversicherungsbeitragsnachweise/Lohnsteueranmeldungen

  • 16,50 €/Mitarbeiter/Monat zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Beispiel 3

Einkommensteuererklärung

Der Gegenstandswert entspricht der Summe der positiven Einkünfte.
Der Mittelgebührensatz gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung beträgt 3,5/10

Beispiel 4

Umsatzsteuerjahreserklärung

Der Gegenstandswert beträgt 10% der gesamten Umsätze des Jahres.
Der Mittelgebührensatz gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung beträgt 4,5/10

Beispiel 5

Gewerbesteuererklärung

Der Gegenstandswert beläuft sich auf den Gewerbeertrag.
Der Mittelgebührensatz gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung beträgt 3,5/10

Beispiel 6

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Gegenstandswert sind die Betriebseinnahmen oder die Betriebsausgaben, falls diese höher sind. Der Mittelgebührensatz gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung beträgt 17,5/10.

Beispiel 7

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)

Der Gegenstandswert entspricht dem Mittelwert aus Bilanzsumme und Jahresumsätzen. Der Mittelgebührensatz gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung beträgt 25/10

Gebührensätze sollen im Mittel der Toleranzbereiche liegen

Laut Berufssatzung soll der Steuerberater mit seinem Gebührensatz im Mittel dieser Toleranzbereiche liegen. Nur wenn Unterlagen sehr unordentlich oder Sachverhalte außerordentlich kompliziert liegen darf der Steuerberater oberhalb der Mitte abrechnen. Auf der Rechnung des Steuerberaters soll in der Regel der abgerechnete Satz zu den jeweiligen Leistungen in der Form von mathematischen Brüchen z. B. 1/10 (für 10%) angegeben werden. Insofern lassen sich Rechnungen einfach prüfen.

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