Führt ein Wirtschaftsprüfer Leistungen durch, die in den Bereich Steuerberatung fallen, ist die Steuerberater-Gebührenverordnung maßgeblich. Die Leistungen werden entweder pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Höhe der Zeitgebühr ist abhängig von der Auftragsart bzw. von der erforderlichen Qualifikation des Leistenden.