Steuerberatung Köln für Photovoltaik-Anlage, Solaranlage, Solarenergie, Fotovoltaik-Anlage, Blockheizkraftwerk

  • Wir erstellen für Sie die Buchhaltungen, die Steuererklärungen und die Jahresgewinnermittlungen / Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung sämtlicher branchenspezifischen Besonderheiten.
  • Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern (insbesondere bei Betriebsprüfungen).
  • Schwerpunkte der problematischen steuerlichen Einordnung (BHKW) sind die Abgrenzung von Vermietungseinkünften zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, die Einordnung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) als Betriebsvorrichtung oder unselbständiger Gebäudeteil, AfA- Bemessungsgrundlage und ggf. Abgrenzung zum Erhaltungsaufwand, Wahlrecht der Verfahrensweise bei Anschaffungen bis zum 31.12.2015. Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage ist aufgrund verschiedener Fördermodelle problematisch, Energiesteuerrückvergütungen sollten geprüft werden. Für Ansatz von Zuschüssen gibt es Wahlrecht der Verfahrensweise, für Ansatz des privaten Verbrauchs Anwendung mögliche Pauschalregelung.