Private Steuerberatungskosten bleiben absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietungen etc. stehen. Der Steuerberater muss lediglich seine Honorartätigkeit diesen Einkünften zuordnen.
Damit bleiben die Steuerberatungskosten auch über den 1.1.2006 hinaus absetzbar.