Steuerberatung Köln für Schulen wie Tanzschule, Musikschule, Sportschule, Massage-Schule etc.

  • Wir erstellen für Sie die Buchhaltungen, die Steuererklärungen und die Jahresgewinnermittlungen/Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung sämtlicher branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. etwaige Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 UStG).
  • Wir beraten Sie bezüglich der optimalen Kassenführung.
  • Wir erstellen die optimalen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. Arbeitszeiten, lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Zuschläge/ Gehaltsbestandteile.
  • Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern (natürlich auch bei Betriebsprüfungen).