Steuerberatung Köln für Baugewerbe

  • Wir erstellen für Sie die Buchhaltungen, die Steuererklärungen und die Jahresgewinnermittlungen / Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung sämtlicher branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. Umkehr Steuerschuldner nach § 13 b UStG, Bauabzugssteuer, Freistellungsbescheinigung nach § 48 d EStG).
  • Wir erstellen die optimalen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. Arbeitszeiten, Nacht- und Feiertagsarbeit; Sofortmeldungen; beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, Urlaubskasse, Zusatzversorgungskasse, SoKa-Bau; Mindestlohn; Tarifverträge) und möglicher lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Gehaltsbestandteile.
  • Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern (selbstverständlich auch bei Betriebsprüfungen).