Steuerberatung Köln für Baugewerbe
- Wir erstellen für Sie die Buchhaltungen, die Steuererklärungen und die Jahresgewinnermittlungen / Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung sämtlicher branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. Umkehr Steuerschuldner nach § 13 b UStG, Bauabzugssteuer, Freistellungsbescheinigung nach § 48 d EStG).
- Wir erstellen die optimalen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. Arbeitszeiten, Nacht- und Feiertagsarbeit; Sofortmeldungen; beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, Urlaubskasse, Zusatzversorgungskasse, SoKa-Bau; Mindestlohn; Tarifverträge) und möglicher lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Gehaltsbestandteile.
- Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern (selbstverständlich auch bei Betriebsprüfungen).
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